Anträge an Prüfungsausschuss
Härtefallanträge für Human- und Zahnmedizin
Ein Härtefallantrag im verwaltungsrechtlichen Kontext bezieht sich auf besondere und außergewöhnliche Umstände, die es einer oder einem Studierenden unzumutbar machen würden, den Bestimmungen der Studien- oder Prüfungsordnung nachzukommen. Bei Leistungsnachweisen betrifft dies in der Regel unverschuldete, kurzfristige und unvorhersehbare Ereignisse, wie beispielsweise einen Schicksalsschlag.
Solche Ereignisse fallen deutlich aus dem Rahmen privater Konfliktsituationen oder den Herausforderungen des Studierens heraus. Ein Härtefallantrag ist nicht nur mit einem letzten zulässigen Prüfungsversuch verbunden; er kann jederzeit im Studienverlauf zu unterschiedlichen Ereignissen gestellt werden. Krankheitsbedingte Gründe sind durch einen Rücktritt von der Prüfung geltend zu machen.
- Härtefallanträge bezüglich eines Letztversuchs können erst gestellt werden, wenn Sie den offiziellen Bescheid über den endgültig nicht bestanden Leistungsnachweis (ENB-Bescheid) erhalten haben.
- Bitte beachten Sie, dass die ENB-Bescheide erst zum Ende des Semesters durch das Studiendekanat der Medizinischen Fakultät ausgestellt werden.
- Härtefallanträge sind ausschließlich per E-Mail von der studentischen Mailadresse an den folgenden Funktionsaccount zu senden, sonst werden diese nicht bearbeitet! [email protected]
- Der Antrag ist in schriftlicher Erläuterung der besonderen Situation (siehe vorstehende Kriterien) und einer plausiblen Begründung einzureichen. Alle relevanten Belge (nur PDF-Format gestattet) müssen vollständig beigefügt werden.
- Bitte beachten Sie, dass der Prüfungsausschuss erst nach dem Semesterende (voraussichtlich September bzw. März/April) tagt, wenn alle Leistungsnachweise abgeschlossen und in WueStudy verbucht worden sind.
- Über die Entscheidung zu Ihrem Härtefallantrag werden Sie ausschließlich schriftlich im Rahmen eines offiziellen Bescheids benachrichtigt, nachdem der Prüfungsausschuss getagt hat.
- Von zwischenzeitlichen Statusanfragen zu Ihrem Härtefallantrag bitten wir abzusehen.
- Direkte Anfragen an Lehrverantwortliche, einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Studiendekanin oder den Dekan sind nicht vorgesehen und daher zu unterlassen.
Nachteilsausgleiche im Studium dienen dem Ausgleich studien- und prüfungsbezogener Erschwernisse, die unmittelbar aus einer Beeinträchtigung resultieren. Sie werden stets individuell und einzelfallbezogen unter Berücksichtigung der konkreten Auswirkungen der Beeinträchtigung sowie der Anforderungen des jeweiligen Studiengangs und der bestehenden Prüfungsformate gewährt. Nachteilsausgleiche stellen keine Leistungserleichterungen dar, die fachlichen Anforderungen gemäß Studien- und Prüfungsordnung und ggf. Approbationsordnung bleiben unberührt. Bitte beachten Sie: Das Zeitmanagement – insbesondere in mündlichen und klinisch-praktischen Prüfungen – kann eine prüfungsrelevante Leistung darstellen und somit nicht Gegenstand eines Nachteilsausgleichs sein.
Studierende können sich vorab von den Mitarbeitenden der Kontakt- und Informationsstelle (KIS) zu Nachteilsausgleichen beraten lassen.
- Anträge auf Nachteilsausgleich sind mindestens sechs Wochen vor Semesterende für das folgende Semester oder aber mindestens sechs Wochen vor dem ersten Prüfungstermin für das laufende Semester zu stellen.
- Eine kurzfristige Bearbeitung des Antrags ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich, etwa bei akut auftretenden Beeinträchtigungen, die einen Nachteilsausgleich erforderlich machen (z. B. Erstdiagnose oder akute Verschlechterung im Verlauf einer chronischen Erkrankung). Es kann in diesen Fällen jedoch nicht gewährleistet werden, dass der Nachteilsausgleich noch innerhalb der laufenden Prüfungsphase gewährt wird.
- Anträge auf Nachteilsausgleich sind ausschließlich per E-Mail von der studentischen E-Mail-Adresse an den Funktionsaccount [email protected] zu übermitteln. Anträge, die über andere E-Mail-Adressen eingehen, werden nicht bearbeitet!
- Der Antrag ist in schriftlicher Erläuterung der beeinträchtigungsbedingten Erschwernisse und einer plausiblen Begründung unter Zuhilfenahme des untenstehenden Formulars einzureichen. Alle relevanten Belege (nur PDF-Format gestattet) müssen vollständig beigefügt werden.
- Über die Entscheidung zum Antrag auf Nachteilsausgleich werden Sie ausschließlich schriftlich im Rahmen eines offiziellen Bescheids benachrichtigt, nachdem der Prüfungsausschuss getagt hat.
- Von zwischenzeitlichen Statusanfragen zumAntrag bitten wir abzusehen.
- Direkte Anfragen an Lehrverantwortliche, einzelne Mitglieder des Prüfungsausschusses, die Studiendekanin oder den Dekan sind nicht vorgesehen und daher zu unterlassen.
Formular (in deutscher Sprache)
Es ist wichtig zu betonen, dass die Einreichung eines Härtefallantrags oder Nachteilsausgleichs nicht automatisch zu einer Anerkennung führt. Die Entscheidung darüber obliegt dem Prüfungsausschuss, der die vorgelegten Unterlagen und Argumente sorgfältig prüft.